Aktuelles
Betreff: Honorarstruktur 2024
Zum neuen Jahr müssen wir unsere Gestehungskosten neu kalkulieren. Nicht zuletzt, weil irgendwie alles teurer geworden ist - es geht auch darum, dass wir Ihnen auf dieser Grundlage weiterhin Qualität liefern wollen.
Wir haben unsere Honorare seit nunmehr 14 Jahren nicht angepasst.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass unsere Stundensätze mit Beginn des Jahres 2024 um eine Kostenpauschale in Höhe von 20,00 €/h erhöht werden müssen.
Die Stundensätze verstehen sich als Nettokosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von aktuell 19 %.
Wir liegen damit auch weiterhin bei hoher Qualität weit unter den Honorarsätzen der Konkurrenz. Wir gehen davon aus, dass Sie mit dieser seit Jahren überfälligen und dennoch moderaten Honorarsatz-Erhöhung einverstanden sein können.
Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir um eine kurze Notiz:
email@insurancelaw-dr-nickel.com
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl aktueller Themen aus unserer Kanzlei-Tagespraxis.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unseren WebShop.
Sie finden dort Vertragsentwürfe, Beratungen zu aktuellen Themen aus den Bereichen Produzentenhaftung und Produkthaftpflichtversicherung.
In der Industrie nimmt man zunehmend Abstand von der Geltung des Gesetzesrecht.
Zunehmend werden Verpflichtungen und Obliegenheiten zwischen dem Lieferanten und seinem Kunden per Vertrag geregelt und nicht selten wird der Lieferant dabei verpflichtet, auch seine Unterlieferanten in diese Regelungssystematik mit einzubeziehen.
Ansprüche im Rahmen der “Produzentenhaftung” treten in der deutschen und europäischen Industrie grundsätzlich in zwei Formen auf.
Handelt es sich bei dem Vorgang “nur” um einen Mangel an dem Liefererzeugnis und muss dieses Liefererzeugnis nachgebessert oder nachgeliefert werden, liegt eine einfache Reklamation vor.
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